66 C 16/04•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2002-12-12, 66 C 16/04
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2002-12-12, 66 C 16/04
66 C 16/04Gericht erster Instanz12.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 66 C 16/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-12
Aktenzeichen: 66 C 16/04
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2002:1212.66C16.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach, Abt. 66, im schriftlichen Verfahren
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.064,53 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 12.12.2002 sowie 10,23 Euro Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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