Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-02-02, 60 C 241/11

60 C 241/11Gericht erster Instanz02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 60 C 241/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: 60 C 241/11

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2012:0202.60C241.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen

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