60 C 241/11•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-02-02, 60 C 241/11
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2012-02-02, 60 C 241/11
60 C 241/11Gericht erster Instanz02.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 60 C 241/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: 60 C 241/11
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2012:0202.60C241.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen
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