70 C 17/15•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2015-09-03, 70 C 17/15
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2015-09-03, 70 C 17/15
70 C 17/15Gericht erster Instanz03.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 70 C 17/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-03
Aktenzeichen: 70 C 17/15
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2015:0903.70C17.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 70
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die im Eingangsbereich des Hauses I 5, 51427 Bergisch Gladbach in der Wohnungseingangstüre angebrachte Kamera zu entfernen und diese Wohnungseingangstüre zum Hochparterre links in den Ursprungszustand zu versetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € vorläufig vollstreckbar.
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