60 C 492/15•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-05-03, 60 C 492/15
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-05-03, 60 C 492/15
60 C 492/15Gericht erster Instanz03.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 60 C 492/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-03
Aktenzeichen: 60 C 492/15
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2016:0503.60C492.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 60
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an die Kläger 1.340,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2015 zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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