63 C 508/15•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-07-29, 63 C 508/15
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-07-29, 63 C 508/15
63 C 508/15Gericht erster Instanz29.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 508/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-29
Aktenzeichen: 63 C 508/15
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2016:0729.63C508.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 60
Tenor
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag i.H.v. 2.462,88 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen.
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten i.H.v. 334,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2015 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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