Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2016-09-15, 38 M 613/16

38 M 613/16Gericht erster Instanz15.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 38 M 613/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 38 M 613/16

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2016:0915.38M613.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 38

Tenor

    1. Auf die Erinnerung des Schuldners vom 06.05.2016 wird die von der Obergerichtsvollzieherin X. unter dem 13.04.2016 (AST5, Bl. 103 f. GA) angeordnete Abgabe eines Auskuntfsverzeichnisses mit anschließender eidesstattlicher Versicherung hierüber am 09.05.2016 für unzulässig erklärt.
    1. Die Kosten des Verfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.

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