63 C 464/16•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-07-21, 63 C 464/16
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-07-21, 63 C 464/16
63 C 464/16Gericht erster Instanz21.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 464/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: 63 C 464/16
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2017:0721.63C464.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 63
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 465,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 109,06 EUR seit dem 12.12.2015, aus 53,08 EUR seit dem 03.09.2016, aus 123,09 EUR seit dem 03.09.2016, aus 180,24 EUR seit dem 03.09.2016 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 264,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2017 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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