63 C 172/16•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-09-15, 63 C 172/16
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-09-15, 63 C 172/16
63 C 172/16Gericht erster Instanz15.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 172/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-15
Aktenzeichen: 63 C 172/16
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2017:0915.63C172.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 63
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 988,76 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2014 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des Arbeits zu vollstreckenden Betrages leistet.
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