62 C 42/17•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-11-02, 62 C 42/17
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2017-11-02, 62 C 42/17
62 C 42/17Gericht erster Instanz02.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 62 C 42/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-02
Aktenzeichen: 62 C 42/17
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2017:1102.62C42.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 62
Tenor
Der Beklagte wird – unter Abweisung der Klage im Übrige – verurteilt, an den Kläger 5,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 27.01.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und der Beklagte zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweiligen Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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