63 C 157/18•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2019-03-20, 63 C 157/18
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2019-03-20, 63 C 157/18
63 C 157/18Gericht erster Instanz20.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 157/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: 63 C 157/18
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2019:0320.63C157.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 63
Tenor
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von restlichen Reparaturkosten in Höhe von 1.085,28 EUR gegenüber der T GmbH & Co. KG, 51469 Bergisch Gladbach, freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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