Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2019-04-10, 63 C 438/18

63 C 438/18Gericht erster Instanz10.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 438/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-10

Aktenzeichen: 63 C 438/18

ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2019:0410.63C438.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 63

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der G Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Höhe von 481,12 EUR für die außergerichtliche Rechtsverfolgung freizustellen.

  2. Es wird festgestellt, dass die tenorierte Forderung aus Ziffer 1) aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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