63 C 438/18•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2019-04-10, 63 C 438/18
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2019-04-10, 63 C 438/18
63 C 438/18Gericht erster Instanz10.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 63 C 438/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-10
Aktenzeichen: 63 C 438/18
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2019:0410.63C438.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 63
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der G Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Höhe von 481,12 EUR für die außergerichtliche Rechtsverfolgung freizustellen.
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Es wird festgestellt, dass die tenorierte Forderung aus Ziffer 1) aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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