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28 F 210/22•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 2023-04-18, 28 F 210/22
28 F 210/22Gericht erster Instanz18.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-18
Aktenzeichen: 28 F 210/22
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:2023:0418.28F210.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 28
Es wird festgestellt, dass das Land Nordrhein-Westfalen gegen den Antragsteller keine Ansprüche aus übergegangenem Recht (§ 7 Abs. 1 UVG) wegen der Leistung von Unterhaltsvorschuss an die Kindesmutter der Kinder des Antragstellers L., geb. am 00.00.0000 und X., geb. am 00.00.0000 hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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