Amtsgericht Wermelskirchen, 2005-05-09, 2 C 176/03

2 C 176/03Gericht erster Instanz09.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wermelskirchen — 2 C 176/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-09

Aktenzeichen: 2 C 176/03

ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2005:0509.2C176.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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