2a C 233/03•Amtsgericht Wermelskirchen, 2005-11-17, 2a C 233/03
Amtsgericht Wermelskirchen, 2005-11-17, 2a C 233/03
2a C 233/03Gericht erster Instanz17.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wermelskirchen — 2a C 233/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-17
Aktenzeichen: 2a C 233/03
ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2005:1117.2A.C233.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 2a
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 456 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14% und der Beklagte zu 86%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.