Amtsgericht Wermelskirchen, 2005-11-17, 2a C 233/03

2a C 233/03Gericht erster Instanz17.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wermelskirchen — 2a C 233/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-17

Aktenzeichen: 2a C 233/03

ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2005:1117.2A.C233.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 2a

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 456 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.04.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 14% und der Beklagte zu 86%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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