Amtsgericht Wermelskirchen, 2012-06-21, 2a C 322/11

2a C 322/11Gericht erster Instanz21.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wermelskirchen — 2a C 322/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: 2a C 322/11

ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2012:0621.2A.C322.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 2a

Normen: § 840 Abs. 2 ZPO; § 12a ArbGG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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