2a C 322/11•Amtsgericht Wermelskirchen, 2012-06-21, 2a C 322/11
Amtsgericht Wermelskirchen, 2012-06-21, 2a C 322/11
2a C 322/11Gericht erster Instanz21.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wermelskirchen — 2a C 322/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-21
Aktenzeichen: 2a C 322/11
ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2012:0621.2A.C322.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 2a
Normen: § 840 Abs. 2 ZPO; § 12a ArbGG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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