25 C 246/15•Amtsgericht Wermelskirchen, 2016-03-17, 25 C 246/15
Amtsgericht Wermelskirchen, 2016-03-17, 25 C 246/15
25 C 246/15Gericht erster Instanz17.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wermelskirchen — 25 C 246/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 25 C 246/15
ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2016:0317.25C246.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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