Amtsgericht Wermelskirchen, 2016-03-17, 25 C 246/15

25 C 246/15Gericht erster Instanz17.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wermelskirchen — 25 C 246/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-17

Aktenzeichen: 25 C 246/15

ECLI: ECLI:DE:AGGL2:2016:0317.25C246.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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