14 M 301/02•Amtsgericht Gladbeck, 2002-04-25, 14 M 301/02
Amtsgericht Gladbeck, 2002-04-25, 14 M 301/02
14 M 301/02Gericht erster Instanz25.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 14 M 301/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-25
Aktenzeichen: 14 M 301/02
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2002:0425.14M301.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 14
Tenor
wird der Gerichtsvollzieher angewiesen das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß dem Antrag vom 31.01.2002 nicht aus dem Grund einer nicht in der Privatwohnung versuchten Pfändung abzulehnen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden der Gläubigerin auferlegt; die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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