8 Ls-51 Js 2365/10-5/11•Amtsgericht Gladbeck, 2011-02-08, 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11
Amtsgericht Gladbeck, 2011-02-08, 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11
8 Ls-51 Js 2365/10-5/11Gericht erster Instanz08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 8 Ls-51 Js 2365/10-5/11
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2011:0208.8LS51JS2365.10.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Jugendschöffengericht
Normen: § 147 StPO
Tenor
wird der nach hiesiger Ansicht unzulässigen Beschwerde nicht abgeholfen.
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