Amtsgericht Gladbeck, 2012-07-11, 25 C 38/12

25 C 38/12Gericht erster Instanz11.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gladbeck — 25 C 38/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-11

Aktenzeichen: 25 C 38/12

ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2012:0711.25C38.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 25

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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