25 C 38/12•Amtsgericht Gladbeck, 2012-07-11, 25 C 38/12
Amtsgericht Gladbeck, 2012-07-11, 25 C 38/12
25 C 38/12Gericht erster Instanz11.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 25 C 38/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-11
Aktenzeichen: 25 C 38/12
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2012:0711.25C38.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 25
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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