Amtsgericht Gladbeck, 2013-06-25, 51 C 14/12

51 C 14/12Gericht erster Instanz25.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gladbeck — 51 C 14/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-25

Aktenzeichen: 51 C 14/12

ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2013:0625.51C14.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 51

Normen: §§ 10, 15 WEG

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, unter Entfernung der Klimageräte (Splitgeräte) nebst Halterungen und Befestigungen, Zuleitungen nebst Halterung und Befestigung zu den Klimageräten und der Entlüftungsrohre nebst Zuleitungen die am Objekt der Wohnungseigentümergemeinschaft _____straße ____, _______straße ____, _____ H vorgenommenen baulichen Veränderungen zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 6.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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