13 M 0051/15•Amtsgericht Gladbeck, 2015-02-12, 13 M 0051/15
Amtsgericht Gladbeck, 2015-02-12, 13 M 0051/15
13 M 0051/15Gericht erster Instanz12.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 13 M 0051/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-12
Aktenzeichen: 13 M 0051/15
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2015:0212.13M0051.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung
Normen: §§ 802a, 802l, 766 ZPO
Tenor
Der Gerichtsvollzieher auf die Erinnerung des Gläubigers vom 31.12.2014 angewiesen, den Vollstreckungsauftrag des Gläubigers vom 24.10.2014 (Antrag auf Einholung von Drittauskünften) auszuführen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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