Amtsgericht Gladbeck, 2015-08-25, 51 C 7/15

51 C 7/15Gericht erster Instanz25.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gladbeck — 51 C 7/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-25

Aktenzeichen: 51 C 7/15

ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2015:0825.51C7.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 51

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung ………. in … vom 10.02.2015 zum TOP 5 (Jahresabrechnung 2014 und Verwalterentlastung) und TOP 6 (Wirtschaftsplan 2015) werden für unwirksam erklärt.

Die beklagte Gemeinschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die beklagte Gemeinschaft kann die Vollstreckung der Kläger wegen der Kosten des Verfahrens gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 11 % über dem vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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