Amtsgericht Gladbeck, 2016-04-27, 51 C 4/16

51 C 4/16Gericht erster Instanz27.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gladbeck — 51 C 4/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: 51 C 4/16

ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2016:0427.51C4.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 51

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Wohngelder für die Einheiten 143 und 162 nach dem Aufteilungsplan der klagenden Gemeinschaft in Höhe von 3.785,01 € nebst Zinsen für den Zeitraum von Dezember 2014 bis Januar 2016 in Höhe von 74,69 € und Zinsen aus der Hauptforderung seit dem 02.02.2016 in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 11 % über dem vollstreckbaren Betrag vorläufig vollstreckbar.

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