51 C 35/16•Amtsgericht Gladbeck, 2017-02-22, 51 C 35/16
Amtsgericht Gladbeck, 2017-02-22, 51 C 35/16
51 C 35/16Gericht erster Instanz22.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gladbeck — 51 C 35/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-22
Aktenzeichen: 51 C 35/16
ECLI: ECLI:DE:AGGLA:2017:0222.51C35.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 51
Tenor
Der Beschluss der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft … vom 21.09.2016 zum Tagesordnungspunkt 3 (Nichterteilung einer Zustimmung zur Veräußerung) wird für ungültig erklärt.
Die Beklagten werden verurteilt, den Verwalter der Gemeinschaft anzuweisen, die zur Veräußerung des Grundstücks gemäß notariellen Kaufvertrag des Notars … vom 21.07.2016 (UR-Nr.) begehrte Zustimmungserklärung zu erteilen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.000,- Euro vorläufig vollstreckbar.
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