2 C 161/86•Amtsgericht Gummersbach, 1986-12-10, 2 C 161/86
Amtsgericht Gummersbach, 1986-12-10, 2 C 161/86
2 C 161/86Gericht erster Instanz10.12.1986
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 2 C 161/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-12-10
Aktenzeichen: 2 C 161/86
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:1986:1210.2C161.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 2
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin
90,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06. Januar 1986 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 9/10 der Klägerin und zu
1/10 den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.