Amtsgericht Gummersbach, 1999-03-18, 2 C 722/98

2 C 722/98Gericht erster Instanz18.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 2 C 722/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-18

Aktenzeichen: 2 C 722/98

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:1999:0318.2C722.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 2

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 DM abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe

leistet. Es dürfen Bankbürgschaften gestellt werden.

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