2 C 724/00•Amtsgericht Gummersbach, 2001-08-16, 2 C 724/00
Amtsgericht Gummersbach, 2001-08-16, 2 C 724/00
2 C 724/00Gericht erster Instanz16.08.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 2 C 724/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-16
Aktenzeichen: 2 C 724/00
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2001:0816.2C724.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 2
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Es dürfen Bankbürgschaften gestellt werden.
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