10a Ls 22/05•Amtsgericht Gummersbach, 2005-09-14, 10a Ls 22/05
Amtsgericht Gummersbach, 2005-09-14, 10a Ls 22/05
10a Ls 22/05Gericht erster Instanz14.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 10a Ls 22/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-14
Aktenzeichen: 10a Ls 22/05
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2005:0914.10A.LS22.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 10a
Normen: §§ 164, 222, 315c Abs.1 Nr. 1 lit. a, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 69a StGB, § 21 Nr. 1 StVG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem (1) Jahr und zehn (10) Monaten verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde darf ihm vor Ablauf von noch weiteren drei (3) Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: §§ 164, 222, 315c Abs.1 Nr. 1 lit. a, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 69a StGB, § 21 Nr. 1 StVG
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