82 Ls-91 Js 343/05 -69/06•Amtsgericht Gummersbach, 2007-09-25, 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06
Amtsgericht Gummersbach, 2007-09-25, 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06
82 Ls-91 Js 343/05 -69/06Gericht erster Instanz25.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-25
Aktenzeichen: 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2007:0925.82LS91JS343.05.69.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 82
Tenor
Die Angeklagten sind der fahrlässigen Tötung schuldig.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte Y2 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70,- EUR.
Die Angeklagten I2 und L jeweils zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90,- EUR.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschrift: § 222 StGB
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