Amtsgericht Gummersbach, 2007-09-25, 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06

82 Ls-91 Js 343/05 -69/06Gericht erster Instanz25.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-25

Aktenzeichen: 82 Ls-91 Js 343/05 -69/06

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2007:0925.82LS91JS343.05.69.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 82

Tenor

Die Angeklagten sind der fahrlässigen Tötung schuldig.

Es werden verurteilt:

Der Angeklagte Y2 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70,- EUR.

Die Angeklagten I2 und L jeweils zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 90,- EUR.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewandte Vorschrift: § 222 StGB

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