Amtsgericht Gummersbach, 2008-02-19, 80 Ls 71/06

80 Ls 71/06Gericht erster Instanz19.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 80 Ls 71/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-19

Aktenzeichen: 80 Ls 71/06

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2008:0219.80LS71.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen – in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von vier (4) Jahren

verurteilt; im übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.

Soweit ausscheidbare Kosten und Auslagen entstanden sind, trägt sie die Staats-kasse, im übrigen trägt sie die Angeklagte.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223, 224 Absatz 1 Nummer 2, 225 Absatz 1, 52, 53, 54 des Strafgesetzbuches (StGB)

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