80 Ls 71/06•Amtsgericht Gummersbach, 2008-02-19, 80 Ls 71/06
Amtsgericht Gummersbach, 2008-02-19, 80 Ls 71/06
80 Ls 71/06Gericht erster Instanz19.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 80 Ls 71/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-19
Aktenzeichen: 80 Ls 71/06
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2008:0219.80LS71.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht
Tenor
Die Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen – in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von vier (4) Jahren
verurteilt; im übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Soweit ausscheidbare Kosten und Auslagen entstanden sind, trägt sie die Staats-kasse, im übrigen trägt sie die Angeklagte.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223, 224 Absatz 1 Nummer 2, 225 Absatz 1, 52, 53, 54 des Strafgesetzbuches (StGB)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.