Amtsgericht Gummersbach, 2008-11-21, 11 C 15/08

11 C 15/08Gericht erster Instanz21.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 15/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-21

Aktenzeichen: 11 C 15/08

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2008:1121.11C15.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden,

wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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