14 C 38/08•Amtsgericht Gummersbach, 2008-12-17, 14 C 38/08
Amtsgericht Gummersbach, 2008-12-17, 14 C 38/08
14 C 38/08Gericht erster Instanz17.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 14 C 38/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-17
Aktenzeichen: 14 C 38/08
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2008:1217.14C38.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 14
Tenor
Gemäß § 7 RPflG wird festgestellt, dass die Ermächtigung eines Wohnungseigentümers analog § 37 Abs. II BGB zur Einberufung einer Eigentümerversammlung in die Zuständigkeit des Rechtspflegers fällt.
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