Amtsgericht Gummersbach, 2009-01-08, 1 C 310/03

1 C 310/03Gericht erster Instanz08.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 1 C 310/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-08

Aktenzeichen: 1 C 310/03

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0108.1C310.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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