14 C 33/08•Amtsgericht Gummersbach, 2009-01-27, 14 C 33/08
Amtsgericht Gummersbach, 2009-01-27, 14 C 33/08
14 C 33/08Gericht erster Instanz27.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 14 C 33/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-27
Aktenzeichen: 14 C 33/08
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0127.14C33.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 14
Tenor
Auf Antrag der Antragstellerin wird diese ermächtigt, eine Versammlung der aus der Antragstellerin und dem Antragsgegner bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zwecke der Wahl eines Verwalterssowie Abschluss eines Verwaltervertrages einzuberufen. Diese Versammlung muss bis zum 01.05.2009 stattgefunden haben, andernfalls die Ermächtigung verfällt.
Die Kosten dieses Ermächtigungsverfahrens trägt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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