10 C 4/09•Amtsgericht Gummersbach, 2009-08-10, 10 C 4/09
Amtsgericht Gummersbach, 2009-08-10, 10 C 4/09
10 C 4/09Gericht erster Instanz10.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 10 C 4/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-10
Aktenzeichen: 10 C 4/09
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0810.10C4.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.