Amtsgericht Gummersbach, 2009-09-14, 82 Ls-121 Js 539/08-1/09

82 Ls-121 Js 539/08-1/09Gericht erster Instanz14.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 82 Ls-121 Js 539/08-1/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-14

Aktenzeichen: 82 Ls-121 Js 539/08-1/09

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:0914.82LS121JS539.08.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 82. Strafabteilung

Tenor

Der Angeklagte X1 ist schuldig der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung.

Der Angeklagte X2 ist schuldig der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Es werden verurteilt:

Der Angeklagte X1 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Der Angeklagte X2 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften: §§ 86a, 185, 224 Abs. 1 Nr. 4, 53 StGB

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