23 F 283/09•Amtsgericht Gummersbach, 2009-11-03, 23 F 283/09
Amtsgericht Gummersbach, 2009-11-03, 23 F 283/09
23 F 283/09Gericht erster Instanz03.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 23 F 283/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-03
Aktenzeichen: 23 F 283/09
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2009:1103.23F283.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Erweiterung ihres persönlichen Umganges mit dem Kind T wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Antragstellerin wird mit Wirkung ab dem 18.08.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Z in Gummersbach beigeordnet.
Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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