Amtsgericht Gummersbach, 2010-10-22, 11 C 177/10

11 C 177/10Gericht erster Instanz22.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 177/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-22

Aktenzeichen: 11 C 177/10

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2010:1022.11C177.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

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