Amtsgericht Gummersbach, 2011-01-19, 16 C 48/10

16 C 48/10Gericht erster Instanz19.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 48/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-19

Aktenzeichen: 16 C 48/10

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:0119.16C48.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 627,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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