Amtsgericht Gummersbach, 2011-05-18, 19 C 14/11

19 C 14/11Gericht erster Instanz18.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 19 C 14/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-18

Aktenzeichen: 19 C 14/11

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:0518.19C14.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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