Amtsgericht Gummersbach, 2011-10-19, 16 C 12/10

16 C 12/10Gericht erster Instanz19.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 12/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-19

Aktenzeichen: 16 C 12/10

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:1019.16C12.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 755,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.02.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und die Beklagten 2/3 als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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