Amtsgericht Gummersbach, 2011-11-15, 15 C 151/11

15 C 151/11Gericht erster Instanz15.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 15 C 151/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-15

Aktenzeichen: 15 C 151/11

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2011:1115.15C151.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 15

Tenor

Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gegen diese Entscheidung wird das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.

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