11 C 392/11•Amtsgericht Gummersbach, 2012-02-03, 11 C 392/11
Amtsgericht Gummersbach, 2012-02-03, 11 C 392/11
11 C 392/11Gericht erster Instanz03.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 11 C 392/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-03
Aktenzeichen: 11 C 392/11
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:0203.11C392.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 11
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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