Amtsgericht Gummersbach, 2012-02-06, 19 C 76/11

19 C 76/11Gericht erster Instanz06.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 19 C 76/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-06

Aktenzeichen: 19 C 76/11

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:0206.19C76.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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