Amtsgericht Gummersbach, 2012-09-05, 18 C 60/11

18 C 60/11Gericht erster Instanz05.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 18 C 60/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-05

Aktenzeichen: 18 C 60/11

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:0905.18C60.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 18

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.700,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2011 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 215,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2011 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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