22 F 250/12•Amtsgericht Gummersbach, 2012-12-12, 22 F 250/12
Amtsgericht Gummersbach, 2012-12-12, 22 F 250/12
22 F 250/12Gericht erster Instanz12.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 22 F 250/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-12
Aktenzeichen: 22 F 250/12
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:1212.22F250.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.
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