Amtsgericht Gummersbach, 2012-12-12, 22 F 250/12

22 F 250/12Gericht erster Instanz12.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 22 F 250/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-12

Aktenzeichen: 22 F 250/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2012:1212.22F250.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3000 € festgesetzt.

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