Amtsgericht Gummersbach, 2013-02-06, 16 C 251/12

16 C 251/12Gericht erster Instanz06.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 251/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-06

Aktenzeichen: 16 C 251/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0206.16C251.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 346,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.03.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.07.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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