Amtsgericht Gummersbach, 2013-02-13, 16 C 247/12

16 C 247/12Gericht erster Instanz13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 16 C 247/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 16 C 247/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0213.16C247.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 344,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 37,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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