11 C 495/12•Amtsgericht Gummersbach, 2013-04-12, 11 C 495/12
Amtsgericht Gummersbach, 2013-04-12, 11 C 495/12
11 C 495/12Gericht erster Instanz12.04.2013
Regest
Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 11 C 495/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-12
Aktenzeichen: 11 C 495/12
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0412.11C495.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 11
Normen: § 1004 BGB
Leitsätze
Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. d. vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
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