Amtsgericht Gummersbach, 2013-04-12, 11 C 495/12

11 C 495/12Gericht erster Instanz12.04.2013

Regest

Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gummersbach — 11 C 495/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 11 C 495/12

ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2013:0412.11C495.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Normen: § 1004 BGB

Leitsätze

Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, ohne schutzwürdiges Interesse einem Postzustelldienst Hausverbot zu erteilen.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. d. vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.