81 Ds-922 Js 2198/14-326/14•Amtsgericht Gummersbach, 2014-10-15, 81 Ds-922 Js 2198/14-326/14
Amtsgericht Gummersbach, 2014-10-15, 81 Ds-922 Js 2198/14-326/14
81 Ds-922 Js 2198/14-326/14Gericht erster Instanz15.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gummersbach — 81 Ds-922 Js 2198/14-326/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-15
Aktenzeichen: 81 Ds-922 Js 2198/14-326/14
ECLI: ECLI:DE:AGGM1:2014:1015.81DS922JS2198.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 81
Tenor
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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